vfm Versicherung + Finanz Makler GmbH http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de Mon, 09 Nov 2015 10:00:50 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.2.1 So sieht Ihre Autoscheibe richtig http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/so-sieht-ihre-autoscheibe-richtig/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/so-sieht-ihre-autoscheibe-richtig/#comments Wed, 28 Oct 2015 09:54:22 +0000 Stefan König http://vfm-makler.de/?p=4340 […]]]> Ein Austausch der Windschutzscheibe nach einem Glasbruch stellt zumeist kein großes Problem dar und kann oftmals sogar vor Ort erledigt werden.

Gerade bei neuen Auto-Modellen sind jedoch vermehrt Fahrerassistenzsysteme, wie Abstandhalter, Bremsassistent, Spurhalteassistent, Einparkhilfe usw. im Auto verbaut. Grundlage dieser Systeme bilden Sensoren und Kameras, die zum Teil direkt hinter der Windschutzscheibe verbaut sind. Nach einem Austausch der Windschutzscheibe aufgrund eines Glasbruchs müssen derartige Systeme neu kalibriert werden. Viele Werkstätten sind aufgrund der komplexen Technik jedoch nicht in der Lage eine Kalibrierung vorzunehmen. Sollten auch in Ihrem Fahrzeug derartige Fahrerassistenzsysteme verbaut sein, achten Sie darauf, wo ein etwaiger Scheibenaustausch durchgeführt wird. Wir empfehlen die Reparatur nur ausgewählten Fachwerkstätten durchzuführen. Übrigens: Glasbruch infolge Steinschlag ist über eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Gerne helfen wir Ihnen bei derartigen Schäden weiter: sowohl beim Versicherungsschutz als auch bei der Auswahl eines Dienstleisters – während die Reparatur vor unserem Versicherungsbüro durchgeführt wird, überprüfen wir mit Ihnen gerne bei einer Tasse Kaffee Ihren Versicherungsschutz.

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Beste Absicherung für Ihr Kind http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/kinderabsicherung/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/kinderabsicherung/#comments Tue, 29 Sep 2015 09:50:46 +0000 tavi http://vfm-makler.de/?p=4300 […]]]> Der Schulweg ist für viele Schulanfänger eine neue Herausforderung, denn ABC-Schützen müssen es erst lernen sich alleine und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Gerade in der dunklen Jahreszeit zählen Kinder zu den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Ist Ihr Kind letztlich in einen Unfall verwickelt, so ist es gesetzlich abgesichert. Doch dieser Versicherungsschutz ist nicht immer gewährleistet.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Unfälle auf, die sich in der Schule, auf dem Weg dorthin oder nach Hause ereignen. Weicht Ihr Kind von seinem eigentlichen Schulweg ab, besteht dieser Schutz nicht mehr. Doch 80 % aller Unfälle passieren eben in der Freizeit, zu Hause, beim Spielen mit Freunden oder beim Sport – ohne gesetzlichen Versicherungsschutz! Diese Lücke kann mit einer privaten Unfallversicherung geschlossen werden. Ihr Kind stürzt beispielsweise beim Radfahren oder erleidet durch einen Sturz vom Wickeltisch einen Armbruch. Bleibt in diesem Zusammenhang eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück oder ist ein Körperteil nicht mehr voll funktionsfähig, so erhält die Familie durch die Absicherung einer privaten Unfallversicherung eine gewisse Entschädigungsleistung.

Ist Ihr Kind aufgrund schwerer Verletzungen künftig auf Betreuung angewiesen, benötigen Sie im Vorfeld eine entsprechende Pflegevorsorge. Grundsätzlich sind Kinder ab ihrer Geburt über die beitragsfreie Familienversicherung pflegepflichtversichert, allerdings ist die gesetzliche Pflegeversorgung keine Vollkaskoabsicherung. Sie deckt auf keinen Fall die entstehenden Kosten der Betroffenen. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Sie lediglich mit einem geringen festgelegten Monatssatz. Ohne private Pflegeabsicherung müssen Sie als Eltern für die restlichen Leistungen jeden Monat selbst aufkommen!

Doch was ist, wenn Ihr Kind eine schwere Krankheit oder den Verlust einer Grundfähigkeit erleidet? Nehmen wir an Ihr Kind bekommt durch einen Zeckenbiss eine Hirnhautentzündung und wird halbseitig gelähmt (Pflegestufe II). Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die hohen finanziellen Belastungen für die professionelle Betreuung und Versorgung Ihres Kindes sowie Umbaumaßnahmen nicht ab. In diesen Fällen bietet die Existenzschutzversicherung mit einer Mischung aus unterschiedlichen Risikobereichen das größte Leistungsspektrum an und unterstützt Sie mit einer lebenslangen monatlichen Rente.

Kommt eine Sache oder eine andere Person durch Ihr Kind zu schaden, ist auch für diesen Fall eine entsprechende Absicherung notwendig. Um sich und Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen zu schützen benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Beim Basteln fließt zum Beispiel der Klebstoff Ihrer Tochter auf den Teppich des Nachbarn oder Ihr Sohn stößt beim Aussteigen die Autotür gegen ein fremdes Fahrzeug. Da Ihr Kind ab dem siebten Lebensjahr schadensersatzpflichtig ist, müssten Sie als Eltern ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall beispielsweise Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Schmerzensgeld oder gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für den Geschädigten.

Nutzen Sie unsere Kinderabsicherungspakete und schützen Sie Ihr Kind in allen Lebenslagen! Wir beraten Sie gerne.

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Kleine Gefälligkeiten erhalten die Freundschaft, oder?! http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/gefaelligkeitsschaden/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/gefaelligkeitsschaden/#comments Mon, 31 Aug 2015 07:40:19 +0000 tavi http://vfm-makler.de/?p=4267 […]]]> Die Blumen gießen, das Haustier füttern oder beim Umzug Kartons schleppen – unter Freunden und Nachbarn hilft man sich doch gerne gegenseitig aus. Doch was ist, wenn etwas beschädigt wird, ein Missgeschick oder gar ein Unfall passiert? Damit solche Ereignisse keine Belastungsprobe für Ihre Freundschaft werden, sollte man bestens vorbereitet sein.

Grundsätzlich muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch der Verursacher (sofern man ihm ein Verschulden nachweisen kann) für den entstandenen Schaden einstehen. Im Falle der Hilfsbereitschaft unter Freunden macht das Gesetz bei leichter Fahrlässigkeit allerdings eine Ausnahme. So muss der Schädiger nicht für Schäde,n die fahrlässig passieren, einstehen, da sonst die Hilfsbereitschaft in Deutschland sehr stark eingeschränkt werden würde.
Folglich haftet der private Umzugshelfer beispielsweise nicht für den zerbrochenen Spiegel, sofern ihm dieser aufgrund leichter Fahrlässigkeit zu Bruch geht. Um Ihrem Freund Unannehmlichkeiten und Kosten zu ersparen, können diese sog. Gefälligkeitsschäden im Rahmen einer guten Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Anders sieht es aus, wenn der freundliche Helfer nach dem Blumengießen die Tür nicht absperrt, sondern nur zuzieht. Hier kann es durchaus passieren, dass bei einem Einbruchdiebstahl der Hausratversicherer sich auf die sog. grobe Fahrlässigkeit beruft und den Schaden anteilig kürzt.
Hier können evtl. sog. Regressforderungen auf den Helfer seitens des Versicherers zukommen, daher zeigt sich auch hier, dass eine private Haftpflichtversicherung ein “Muss” ist!
Um einer Kürzung der Versicherungsleistung vorzubeugen, empfiehlt es sich auch hier auf qualitativ hochwertige Tarife zu setzen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten!

Auch bei der Beaufsichtigung des Nachbarkindes handelt es sich um eine Gefälligkeit. Verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht und das Kind verursacht währenddessen einen Schaden, dann kommt dafür Ihre private Haftpflichtversicherung auf.

Sie sehen, dass eine gut gemeinte Sache oftmals Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Wer also gerne Nachbarn, Freunden oder Verwandten hilft, ist mit einem entsprechenden Versicherungsschutz durchaus gut beraten. Sprechen Sie uns an.

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Aus Verantwortung zu Ihrem Tier http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/tierversicherungen/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/tierversicherungen/#comments Thu, 30 Jul 2015 06:53:38 +0000 tavi http://vfm-makler.de/?p=4229 […]]]> Für die meisten Menschen ist der geliebte Hund, die Katze oder das Pferd weitaus mehr als nur ein Haustier. Die treuen und verschmusten Wesen werden vielmehr als feste Familienmitglieder angesehen. Umso wichtiger ist es diese tierischen Freunde gut abgesichert zu wissen. Mit den verschiedenen Tierversicherungen können Sie bestens für Ihre Vierbeiner vorsorgen und sich vor finanziellen Risiken schützen.

Als Halter eines Tieres ist in erster Linie das richtige Verhalten gefragt, beispielsweise die Leinenpflicht bei Hunden. Tierbisse und Reitunfälle sind dennoch keine Seltenheit, weshalb gerade bei Hunden und Pferden eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig ist. Denn letztlich haften Sie als Halter für jeden Schaden, den Ihr Tier verursacht. Werden Personen verletzt oder Gegenstände durch Ihren Vierbeiner beschädigt, so steht die Tierhalterhaftpflichtversicherung für die entstanden Kosten ein. Dieser Versicherungsschutz ist sogar für alle Hunderassen inkl. sogenannter Listen-Hunde möglich und schließt auch Dritte mit ein (Hundesitter, Reitbeteiligung).

Sie schenken Ihrem Vierbeiner viel Liebe und Fürsorge, doch vor Krankheit und Verletzung können Sie diesen leider nicht schützen. Ob Bandscheibenvorfall oder Darmverschluss, tierärztliche Behandlungen und Operationen werden schnell sehr teuer. Mit einer Tierkrankenversicherung sichern Sie sich nicht nur gegen dieses finanzielle Risiko ab, sondern haben gleichzeitig die Möglichkeit die beste medizinische Versorgung für Ihr Tier sicherzustellen. Bei entsprechenden Tarifen werden neben den ambulanten und stationären Heilbehandlungen sogar die Kosten für die anschließenden Medikamente, Physiotherapien oder homöopathische Heilmethoden übernommen. Selbst die Kastrations- und Microchip-Kosten können in einer Tierkrankenversicherung abgedeckt werden.
Manche Erkrankungen lassen sich jedoch frühzeitig erkennen und vermeiden. Ersparen Sie Ihren tierischen Begleitern also unnötige Schmerzen und nutzen die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Innerhalb der Gesundheitsvorsorgepauschale sind nämlich solche wie wichtige Impfungen, Zahnprophylaxen und Floh-, Zecken- und Wurmkuren abgedeckt.

Doch was ist, wenn der Halter selbst erkrankt und sich vorübergehend nicht um sein Tier kümmern kann? Für die entstehenden Zusatzkosten einer zwischenzeitlichen Unterbringung kann bei entsprechender Absicherung ein Tagegeld ausgezahlt werden.

Gerade bei reinrassigen und im Reitsport genutzten Pferden können Unfälle und Krankheit zu einem hohen finanziellen Schaden führen. Mit einer Pferdelebensversicherung haben Sie die Möglichkeit den Wert des Tieres abzusichern. Im Falle eines Verlustes durch Diebstahl oder Nottötung, aber auch bei einer dauerhaften Unbrauchbarkeit Ihres Pferdes springt dessen Lebensversicherung für den entstandenen finanziellen Schaden ein.

Natürlich möchte man seinem Tier auch im Todesfall einen würdevollen Abschied bereiten. Um Ihrem geliebten Vierbeiner die letzte Ehre zu erweisen, bieten entsprechende Tarife im Rahmen einer Tierkrankenversicherung sogar eine Todesfallleistung an, womit die Kosten einer Bestattung ersetzt werden können.

Finden Sie gemeinsam mit uns die passende Absicherung Ihres Tieres! Kontaktieren Sie uns!

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Vollmachten und Verfügungen http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/vollmachten-und-verfugungen/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/vollmachten-und-verfugungen/#comments Wed, 24 Jun 2015 13:26:45 +0000 tavi http://vfm-makler.de/?p=4172 […]]]> Soll sich Ihre Familie oder Partner später um alles kümmern? Selbst nahestehende Personen dürfen erst dann die Betreuung/Bearbeitung der Rechtsgeschäfte übernehmen, sofern sie bevollmächtigt oder als Betreuer gerichtlich bestellt wurden.

Für die betreffenden Patienten ist es später von großer Bedeutung, ob die verantwortliche Person als Betreuer oder Bevollmächtigter tätig ist. Der Unterschied besteht darin, dass der Bevollmächtigte eine Vertrauensperson des Vollmachtgebers ist und in dessen Interesse handelt. Der Betreuer hingegen ist nicht an die Wünsche des zu Betreuenden gebunden und kann deshalb nach seinem Ermessen handeln!

Wer später nicht fremdbestimmt sein möchte, für den lohnt es sich heute schon diverse Vollmachten und Verfügungen zu regeln:

  • Mit einer Betreuungsverfügung umgehen Sie beispielsweise die gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten. Sie können Unterbringung, Ort und Art der Versorgung nach Ihrem Interesse gestalten.
  • Sollten Sie nicht mehr selbst in der Lage sein Ihre Vorstellungen zu äußern, sind Ärzte mittels Patientenverfügung an Ihren schriftlich geäußerten Willen bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung gebunden. Legen Sie daher im Vorfeld fest, wie Ihre Behandlung verlaufen soll.
  • Bei einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie für den Krankheitsfall eine Vertrauensperson, die alle Entscheidungen, die Ihre Angelegenheiten betreffen, in Ihrem Sinne trifft. Sie bringen ein Stück Sicherheit in all Ihre Lebenslagen, auch wenn Sie selbst nicht mehr dazu fähig sind.
  • Mit einer Unternehmervollmacht entlasten Sie Ihre Familie und Geschäftspartner, indem Sie im Vorfeld die volle Verantwortung übernehmen. Entscheiden Sie selbst wie und vor allem von wem Ihr Unternehmen im Falle Ihres Ausfalls weitergeführt wird.
  • Um Ihre Kinder im Falle Ihres Ablebens zu schützen, bestimmen Sie einen vertrauensvollen Vormund oder Pfleger, welcher sich um Ihre Kinder und deren Verbleib kümmert. Auch ein Ausschluss bestimmter Personen vom Erhalt des Sorgerechts ist mit einer Sorgerechtsverfügung möglich.

Treffen Sie also individuellere Absprachen für Ihre Vollmachten, als mittels der standardisierten Vollmachten bei einem Notar oder Rechtsanwalt möglich wären und bestimmen Sie selbst, welche Aspekte in Ihre Vollmacht einfließen sollen. Mit Hilfe der entsprechenden Vollmachten und Verfügungen können Sie selbst festlegen, wer sich um Sie und/oder Ihr Unternehmen kümmert, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Somit entgehen Sie im Betreuungsfall der Fremdbestimmung durch Gerichte oder Berufsbetreuer.

Wir arbeiten hier mit dem Servicedienstleister JuraDirekt zusammen, der für Sie die entsprechenden Dienstleistungen erbringt.

JuraDirekt garantiert Ihnen eine datenschutzkonforme Hinterlegung Ihrer Originaldokumente, sicher gegen Verlust und Missbrauch. Zudem werden Ihre Vollmachten im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Mittels einer jährlichen Abfrage der Lebensumstände und Stammdaten lösen JuraDirekt eine Statusmitteilung über Ihre hinterlegten Daten und die Aktualisierung Ihrer Vollmachten aus. Auch bei Gesetzesänderungen stellt JuraDirekt eine Neuordnung Ihrer Vollmachten sicher. In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei kümmert sich Juradirekt um Beurteilung, finale Ausfertigung sowie die inhaltliche Prüfung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Die beteiligten Anwälte erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Vollmachten - kontaktieren Sie uns für ein Informationsgespräch zu diesem so wichtigen Thema! Wir stellen die notwendigen Kontakte her, damit Sie hier in Zukunft rundum abgesichert sein können!

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Wenn beim Grillen der Funke überspringt http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/grillunfall-versichert/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/grillunfall-versichert/#comments Wed, 27 May 2015 13:02:32 +0000 tavi http://vfm-makler.de/?p=4152 […]]]> Die Temperaturen steigen, die Tage werden länger, die Nächte sind lauer – die perfekte Jahreszeit um die Grillsaison einzuläuten. Ob Zuhause auf dem Balkon oder bei Bekannten im Garten, die Deutschen sind große Fans des Barbecues. Doch das Hantieren mit offenem Feuer ist mit so manchen Gefahren verbunden. Jährlich enden knapp 4.000 Grillpartys mit Sach- oder sogar Personenschäden. Mit der richtigen Absicherung kann man sich in solchen Fällen eine Menge Ärger ersparen.

Trotz achtsamem Verhalten kann es beim Grillfest zu Unfällen kommen: die Markise des Nachbarn fängt Feuer oder aber Glut landet auf der teuren Jacke eines Bekannten. Stichflammen können den Gästen sogar starke Verbrennungen zufügen. Kommt ein Dritter oder dessen Eigentum bei einem Grillfest zu Schaden, deckt im Normalfall die private Haftpflichtversicherung des Gastgebers diesen Ersatzanspruch ab. Um schließlich allgemein Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden, sollten gewisse Vorschriften eingehalten werden.
Der Grill darf niemals unbeobachtet sein und für den Notfall sollte stets ein Feuerlöscher oder Eimer Sand in der Nähe haben. Neben einem sicheren Standort ist es wichtig, dass Ihr Grill über die marktüblichen Sicherheitssiegel verfügt, wie zum Beispiel das GS-Zeichen oder auch die Norm DIN EN 1860. Ebenso verhält es sich mit den Grillanzündern. Hier sollten Sie auf explosive Brandbeschleuniger verzichten und ausschließlich ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Brennstoffe verwenden.
Landet die Grillsoße oder der Rotwein versehentlich auf dem Designerteppich des Gastgebers, ist es jedoch von Vorteil, wenn auch der Besucher mit einer Privathaftpflichtversicherung ausgestattet ist.

Bei Schäden an der eigenen Person ist es wichtig über eine private Unfallversicherung zu verfügen. Da Grillen zu den Freizeitaktivitäten zählt, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Kosten durch bleibende körperliche Schäden auf. Zieht man sich also beim Barbecue selbst Verletzungen zu, spielt die richtige Absicherung eine wichtige Rolle. Die private Unfallversicherung trägt hier eventuelle Folgekosten und entschädigt mittels Einmalleistung oder lebenslanger Unfallrente. Auf diese Weise wird der Geschädigte im Falle einer dauerhaften Invalidität vor finanziellen Einbußen bewahrt.

Werden zuhause die Gartenmöbel, Tischdecke, Haushalts- und Elektronikgegenstände oder ähnliches durch das Grillfeuer beschädigt, springt die persönliche Hausratversicherung für den entstandenen Schaden ein. Innerhalb der Außenversicherungsklausel greift diese Police bei Brandschäden sogar außerhalb des eigenen Grundstücks, beispielsweise am Badesee.

Da bei Geld bekanntlich schon so manche Freundschaft ein Ende fand, empfiehlt es sich für den Streitfall eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Führt ein Grillunfall im Nachhinein nämlich vor Gericht sind Sie mit einer rechtlichen Absicherung in der Lage die anfallenden Kosten einzusparen.

Gerne überprüfen wir Ihre vorhandenen Policen und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns einfach und wir legen gemeinsam die geeigneten Möglichkeiten für Sie fest.

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Online-Banking: Verhaltensregeln für sichere Bankgeschäfte http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/online-banking/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/online-banking/#comments Wed, 22 Apr 2015 11:57:26 +0000 tavi http://vfm-makler.de/?p=4129 […]]]> Mit Hilfe sogenannter Phishing-Mails verschaffen sich Betrüger unerlaubten Zugriff auf sämtliche Passwörter eines PC-Nutzers. Die Finanzdienstleister warnen Ihre Kunden bereits vor den Banking-Trojanern, welche sich mit immer geschickteren Methoden Zugang zu Ihrem Computer verschaffen wollen. Gerade beim Online-Banking kann auf diese Weise ein großer finanzieller Schaden entstehen. Umso wichtiger ist es daher bestimmte Verhaltensregeln für Bankgeschäfte im Internet zu beachten um sich vor solchen Straftätern besser zu schützen. 

Grundsätzlich ist eine aktuelle Version des Betriebssystems und Browsers die erste Voraussetzung für ein kontrolliertes Surfen im Internet. Da diese Vorkehrung alleine allerdings nicht genügt um sich vor Cyber-Kriminalität zu schützen, sollten Sie auch das Anti-Virenprogramm Ihres PCs stets auf dem neuesten Stand halten.

Doch in erster Linie steht ein verantwortungsbewusstes und achtsames Nutzungsverhalten im Vordergrund um sich sicher im Internet zu bewegen. Haben Sie den Verdacht eine Phishing-E-Mail erhalten zu haben, öffnen Sie weder darin enthaltene Links noch Anhänge und leiten Sie diese E-Mail auch nicht weiter. Bevor man leichtsinnig auf ominöse Links klickt, kann mit Hilfe der Mouse-Over-Funktion die Zieladresse ermittelt werden. Platziert man den Mauszeiger auf dem Link, so erscheint in der Statusleiste des Mailclients die Adresse der verknüpften Seite. Bei diesen Landingpages handelt es sich meist um nicht https-gesicherte und gefälschte Internetseiten, welche die Banking-Kunden auffordert ihre Passwörter einzugeben. Auch wenn diese Seite der Ihres Finanzdienstleisters zum Verwechseln ähnlich sieht, sollten Sie zum Online-Banking stets den offiziellen Weg über die Adresseingabe im Browser wählen.

Mit dem Passwort sichern Sie Ihren Banking-Zugang vor unbefugtem Zugriff. Diese Passwörter sind so zu wählen, dass sie nicht leicht zu erraten sind. Es empfiehlt sich daher eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu bestimmen. Die Nutzung bekannter Namen und Geburtsdaten gilt es dabei zu vermeiden. Diese Passwörter sind letztlich an einem sicheren Ort aufzubewahren und zu schützen. Dabei wird davon abgeraten die Zugangsdaten auf dem Computer oder Handy zu hinterlegen, da sie dort leicht in die Hände von Unbefugten bzw. Hackern geraten können. Auch nach ausdrücklicher Aufforderung darf das Passwort unter keinen Umständen weitergegeben werden. Unter fadenscheinigen Vorwänden verlangen die Betrüger per E-Mail oder sogar am Telefon die Passwörter der Banking-Kunden. Werden Sie bei solchen Anfragen also hellhörig, da keine Bank jemals eine Geheimzahl (PIN) oder Transaktionsnummer (TAN) auf diese Weise abfragen würde.

Bei der Online-Banking-Nutzung ist außerdem auf eine Kanaltrennung zu achten um vorsätzliche Schäden zu vermeiden, d.h.: die TAN muss auf einem anderen Gerät empfangen werden, als das, auf dem das Internetbanking läuft. Dies ist beispielsweise über das mobileTAN-Verfahren (mTAN) dann  gegeben, wenn sich der Kunde an seinem Computer zum Online-Banking einloggt und die TANs via Mobiltelefon empfängt. Eine weitere Möglichkeit bietet das Sm@rt-Tan-plus-Verfahren. Hierfür stecken Sie Ihre EC-Karte in einen TAN-Generator, welcher über eine optische Schnittstelle im Bildschirm die Überweisungsdaten erhält.

Da es leider trotz Berücksichtigung der vorangegangen Sicherheitsvorkehrungen dennoch zu Betrugsfällen kommen kann, ist es wichtig online mit der notwendigen Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Vorsicht zu handeln. Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Sie Ihr Online-Banking nur zuhause am eigenen Computer nutzen. Behalten Sie Ihre Kontobewegung stets im Blick und melden eventuelle Auffälligkeiten direkt bei Ihrer Bank. Durch das Setzen eines Kontolimits kann der im Falle eines Hacking-Angriffs entstandene Schaden zudem eingegrenzt werden. Um letztlich eine Chance auf Entschädigung durch Ihren Finanzdienstleister zu haben, ist es wichtig die Bank umgehend über auffällige Kontobewegungen zu informieren und bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Haben Sie noch Fragen zum Online-Banking? Dann sprechen Sie uns einfach an!

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Sichern Sie sich mehr Netto vom Brutto http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/mehr-netto-vom-brutto/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/mehr-netto-vom-brutto/#comments Wed, 25 Mar 2015 15:05:43 +0000 tavi http://vfm-makler.de/?p=4075 […]]]> Ob Angestellter, Mini-Jobber, Halbtagskraft oder Abteilungsleiter – mit Hilfe der Entgeltoptimierung lassen sich für alle Arbeitnehmer klare Mehrwerte generieren. Mögliche Bausteine hierfür sind Fahrtkosten, Lebensmittel, Handykosten, Werbung, Internet oder die betriebliche Altersvorsorge. Während auf diese Weise einerseits mehr im Geldbeutel der Arbeitnehmer bleibt, kann der Arbeitgeber auf der anderen Seite einen Teil seiner Lohnkosten einsparen – eine klassische Win-Win-Situation für beide Seiten.

Am Ende der Lohnabrechnung ist von einer Gehaltserhöhung meist nicht mehr viel übrig, davon haben Steuern und Lohnnebenkosten einen großen Teil verschlungen. Der gewünschte Effekt des Arbeitgebers, den Mitarbeiter für eine gute Leistung zu belohnen, verliert seine Wirkung. Um eine reale Gehaltserhöhung zu erreichen, lohnt es sich daher, mit dem Chef gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Denn nur so gelingt es, alle staatlichen Förderungen voll auszuschöpfen – unabhängig von der jeweiligen Steuerklasse. In § 3 des Einkommensteuergesetzes sind rund 70 Entgeltoptimierungsbausteine aufgeführt. Diese sind im Rahmen einer Entgeltumwandlung oder als On-Top-Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei, teilweise nur pauschal zu versteuern. Mittels Entgeltoptimierung finden sich also viele individuelle Möglichkeiten, einen Teil des Gehaltes so umzuwandeln, dass dem Mitarbeiter letztlich mehr Netto vom Brutto bleibt.

Einen eigenen Ansatz verfolgt die betriebliche Altersvorsorge (BAV). Zahlen Sie einen monatlichen Beitrag in die BAV ein, können Sie einerseits die Abgaben zur Sozialversicherung sparen und gleichzeitig für Ihre Rente vorsorgen. Für den Verzicht im Nettoeinkommen erhalten Sie so die doppelte Sparleistung für die Rentenversicherung. Gehen Sie einfach auf Ihren Chef zu und richten Sie gemeinsam den Rahmen für eine Entgeltumwandlung ein.

Tabelle ZinsentwicklungVergleich Netto-Gehalt vor und nach den Entgeltoptimierungsmaßnahmen

Gerne ermitteln wir die optimale Lösung für Sie und sprechen auf Wunsch auch mit Ihrem Arbeitgeber. Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch gemeinsam die geeigneten Möglichkeiten für Sie festlegen.

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Alles im Blick: Sehhilfen im Straßenverkehr http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/sehhilfen-im-strassenverkehr/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2015/sehhilfen-im-strassenverkehr/#comments Thu, 26 Feb 2015 07:58:33 +0000 Susanne Lechler http://vfm-makler.de/?p=4057 […]]]> Besonders beim Autofahren ist gute Sicht enorm wichtig. Bei Dämmerung und Nacht halbiert sich selbst bei Menschen ohne Sehschwäche die Kontrastempfindlichkeit und Sehschärfe. Trotzdem verzichten viele Menschen mit Sehschwäche auf ihre Brille und gehen damit ein erhöhtes Unfallrisiko ein: sie sind laut Experten viermal häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt als Normalsichtige.
Wir haben die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sehhilfe im Straßenverkehr für Sie beantwortet.


Muss ich beim Autofahren eine Sehhilfe tragen?

Als Anforderung für sicheres Autofahren im Straßenverkehr sind 70% Sehleistung vorgeschrieben. Die Sehschärfe wird bei einem Sehtest ermittelt, der für die Führerscheinprüfung zwingend erforderlich ist. Wird die vorgeschriebene Sehleistung ohne Sehhilfen nicht erreicht, erfolgt eine augenärztliche Untersuchung sowie ein Vermerk im Führerschein. Dieser Vermerk befindet sich auf der Rückseite des Führerscheins in Zeile 12 unter der Kennziffer 01 und bedeutet, dass eine Sehhilfe ausdrücklich gefordert ist. Dann ist das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen beim Autofahren Pflicht!


Was passiert, wenn ich beim Nichttragen der Sehhilfe erwischt werde bzw. einen Unfall verursache?

Das Nichttragen der Sehhilfe wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet. Nicht zu vernachlässigen ist bei schlechter Sicht auch das Risiko für den Fahrer selbst und alle andere Verkehrsteilnehmer. Wird ein Autounfall beim Tragen ohne Sehhilfe verursacht kann das als vorsätzliches Verhalten gewertet werden. Somit wäre der Bestand einer Straftat erfüllen, was ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Übernahme der Schäden durch die Versicherung, da das Nichttragen der Sehhilfe als grob fahrlässig gilt. So kann sich die Kasko-Versicherung beispielsweise weigern den entstandenen Schaden zu bezahlen bzw. die Haftpflichtversicherung den Versicherten regresspflichtig machen.


Muss ich meine Sehstärke regelmäßig überprüfen lassen?

Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung der Sehstärke gibt es keine. Sobald sich aber Anzeichen wie Schwierigkeiten beim Lesen, verschwommene Bilder in der Ferne, trockene Augen oder Kopfschmerzen einstellen ist ein Sehtest sinnvoll.


Muss ich eine Sehhilfe im Führerschein nachtragen lassen bzw. kann sie im Nachhinein aus dem Führerschein entfernt werden?

Fehlsichtigkeiten müssen von Privatpersonen im Nachhinein nicht im Führerschein eingetragen werden, das gilt nur für Berufsfahrer wie Taxi- oder LKW-Fahrer.
Soll der Vermerk über eine Sehhilfe aus dem Führerschein gestrichen werden, beispielsweise nach einer Laser-OP, muss ein augenärztliches Gutachten vorgelegt werden (Kostenpunkt ca. 90 Euro). Ein einfacher Sehtest reicht seit Januar diesen Jahres für eine Löschung nicht mehr aus. Zusätzlich werden 28 Euro Gebühren für einen neuen Führerschein fällig.


Versichern und sparen!

Eine Brillenversicherung ist eine gute Investition für alle Brillen- aber auch Kontaktlinsenträger. Diese private Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für eine neue Sehhilfe. Der genaue Anteil bzw. die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Tarif und Versicherer. Gerne beraten wie Sie dazu. Kontaktieren Sie uns einfach!

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Kurt Liebig spendet 3.000 Euro an Verein Pegnitz für Kinder http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2014/kurt-liebig-spendet-3-000-euro-an-verein-pegnitz-fur-kinder/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2014/kurt-liebig-spendet-3-000-euro-an-verein-pegnitz-fur-kinder/#comments Fri, 14 Feb 2014 13:06:43 +0000 Stefan König http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/?p=1520 […]]]> Kurt Liebig, Gründer der vfm-Gruppe mit Sitz im oberfränkischen Pegnitz und Frankfurt am Main, wurde am 13. Februar 2014 offiziell in den Ruhestand verabschiedet.

Im Rahmen des Festaktes zu seinen Ehren bedankte sich Kurt Liebig bei dem stellvertretenden Landrat Manfred Thümmler für die langjährige gute Zusammenarbeit und die Unterstützung vor allem während seiner Tätigkeit als Bürgermeister der Stadt Pegnitz. Als äußeres Zeichen seines Dankes überreichte Liebig dem Kommunalpolitiker eine Spende in Höhe von 3.000 Euro für den von ihm ins Leben gerufenen Verein „Pegnitz für Kinder“.

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Drei vfm-Triathlon-Staffeln zeigen in Eschenbach tolle Mannschaftsleistung http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2012/drei-vfm-triathlon-staffeln-zeigen-in-eschenbach-tolle-mannschaftsleistung/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2012/drei-vfm-triathlon-staffeln-zeigen-in-eschenbach-tolle-mannschaftsleistung/#comments Tue, 17 Jul 2012 10:04:00 +0000 Stefan König http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/?p=1400 […]]]> Beim 21. Volkstriathlon in Eschenbach am vergangenen Samstag trat vfm mit insgesamt drei Triathlon-Staffeln an. Norbert Rohde, neuer stellvertretender Leiter unseres Pegnitzer Versicherungsbüros und selbst Iroman-Finisher konnte aufgrund einer Erkältung selbst nicht starten und stellte sich als Team-Betreuer in den Dienst der Mannschaft. Edelfan Kurt Liebig ließ es sich nicht nehmen vor Ort alle Teams kräftig anzufeuern. Bei kaltem Wind gingen unsere drei Schwimmer Florian Rupp, Michael Hagen und Andreas Seidl um Punkt 14 Uhr auf die 500 Meter lange Schwimmstrecke im Russweiher. Die Arme und Beine der insgesamt 150 Starter stellten unsere Schwimmer, die zum ersten Mal bei einen Massenstart im See dabei waren, vor neue Herausforderungen. Im Gegensatz zu den Semi-Profis, die dem 20 Grad kalten Wasser mit strömungsoptimierten Neoprenanzügen trotzten, kämpften sich die drei vfm-Schwimmer tapfer nur in  Badehosen durch die Fluten. Als bester vfm-Schwimmer übergab Florian Rupp an Routinier Michael Grauer auf dem Rad, dicht gefolgt von Andreas Seidl, der Robert Schmidt in die Spur schickte. In der dritten Staffel übergab etwas später Michael Hagen dann an Klaus Liebig. Robert Schmidt spielte auf der 20 km langen Radstrecke – einer Flachstrecke, die zweimal umrundet werden musste – seine Kämpferqualitäten voll aus und fuhr mit 36:00 Minuten sogar manchen Vereins-Triathleten davon. Am Ende hatte er beachtliche 6 Minuten Zeit gutgefahren. Taktisch sehr gut von unserem Teamcoach eingestellt machten sich dann am Ende die drei Läufer auf den 5 km langen Rundweg um den Russweiher. Peter Rupp musste dabei dem zu hohen Anfangstempo Tribut zollen und kämpfte sich am Ende wacker ins Ziel. Markus Juchmes konnte nicht mehr ganz zu Mannschaftskollege Stefan König aufschließen, erzielte jedoch eine persönliche Bestleistung.
vfm-Teams beim Triathlon in Eschenbach
Die Freude über die gezeigten Leistungen beim Triathlon in Eschenbach war den drei vfm-Teams  anzusehen (v.l.nr.): Peter Rupp, Florian Rupp, Michael Hagen, Klaus Liebig, Markus Juchmes, Michael Grauer, Stefan König, Robert Schmidt, Andreas Seidl und Team-Coach Norbert Rohde.

Die Resultate im Einzelnen:

Staffel 1: Andreas, Seidl, Robert Schmidt, Stefan König.
Gesamtzeit: 01:16:23 (Platz 5)
Staffel 2: Florian Rupp, Michael Grauer, Peter Rupp.
Gesamtzeit: 01:24:52 (Platz 10)
Staffel 3: Michael Hagen, Klaus Liebig, Markus Juchmes.
Gesamtzeit: 01:27:07 (Platz 12)

Das Fazit der Teilnehmer: es hat sehr großen Spaß gemacht, im Team an seine Leistungsgrenzen zu gehen. Auch wenn mit mehr Trainingseifer vielleicht noch bessere Ergebnisse möglich gewesen wären hat doch jeder sein Bestes gegeben. Unsere Firmenphilosophie hat sich wieder einmal bewahrheitet: Erfolg ist Teamsache!

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Theorie und Praxis für Brandschutz und Brandversicherung vermitttelt http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2011/brandschutzseminar/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2011/brandschutzseminar/#comments Tue, 27 Sep 2011 09:51:49 +0000 Stefan König http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/?p=1266 […]]]>

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Pegnitzer Feuerwehr stellte für das vfm-Brandschutzseminar sogar ihre Drehleiter zur Verfügung, die bis 30 Meter ausgefahren werden kann.

 

Vom 20. bis 22. September hatte vfm erstmals seine Makler und Mehrfachagenten zum Brandschutzseminar nach Pegnitz eingeladen. Hubert Perauer, Leiter des Kompetenzcenters Firmen/Industrie bei vfm, hatte dazu ein umfassendes Schulungsprogramm zusammengestellt.

Zum Einstieg wurden den 12 Teilnehmern eine praxisnahe Bedarfsanalyse anhand eines Kunden-Versicherungsordners erläutert. Die benötigten Unterlagen im Schadensfall wurden ebenso wie die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag aufgezeigt. Nachdem in der Theorie die Fallen für Vermittler und Mandanten beim allgemeinen Brandschutz erörtert wurden folgte ein erster Praxisblock: die Teilnehmer hatten die Aufgabe einen Computerbrand auf dem vfm-Hof mit dem Feuerlöscher zu bekämpfen. Wer dabei noch nicht ins Schwitzen kam durfte seinen Mut auf der eigens dafür angeforderten 30 Meter hohen Feuerwehrdrehleiter beweisen – und wurde mit einem wunderbaren Rundumblick über das herbstliche Pegnitz belohnt.

Tag 2 beinhaltete das gesamte Thema Haftpflicht sowie Ansätze, den richtigen Versicherungsschutz für den Kunden zu finden. Experten verschiedener Gesellschaften berichteten was im Schadensfall zu beachten ist, wie die Gesellschaften Brandschäden beurteilen und auch, wie Schadensprozesse innerhalt einer Gesellschaft ablaufen.

Das neu erworbene Wissen galt es dann am dritten Tag in der Praxis umzusetzen. Die Teilnehmer teilten sich in zwei Gruppen auf, die die örtliche Schreinerei Wolf und das Autohaus Kotzbauer besuchten. Bei der Betriebsführung musste das neue Wissen dann auch richtig angewendet werden, die Teilnehmer präsentierten anschließend ihre Ergebnisse. Aus dem Teilnehmerkreis gab es großes Lob für diese praxisorientierte Schulung: „Das war eine echt gelungene Veranstaltung. Viele praxisnahe Tipps und Infos, was man bei Gewerbekunden beachten muss.“ Abschließend wurden Möglichkeiten der Neukundengewinnung vorgestellt, um das Know-how der drei Tage auch effizient verkaufen zu können.

Ein Ausbau dieses sehr guten vfm-Schulkungskonzepts für 2012 ist geplant.

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vfm-Triathlon-Team erkämpft sich Platz unter den Top 10 in Eschenbach http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2011/vfm-triathlon-team-erkampft-sich-platz-unter-den-top-10-in-eschenbach/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2011/vfm-triathlon-team-erkampft-sich-platz-unter-den-top-10-in-eschenbach/#comments Mon, 18 Jul 2011 08:50:42 +0000 axel http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/?p=1218 […]]]> Beim 20. Volkstriathlon in Eschenbach am vergangenen Samstag glänzte das Team der vfm-Subdirektion Pegnitz mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung. Nach zahlreichen Trainingseinheiten konnten unsere drei vfm-Kollegen in der Staffelwertung einen beachtlichen 10. Platz erreichen mit einer Gesamtzeit von 1:28:39 Stunden. Bei frischen 18 Grad Wassertemperatur kämpfte sich als Erster Peter Rupp durch die 500 Meter Schwimmstrecke. Er übergab an Michael Grauer, der auf der 25 km-Radstrecke seine Erfahrung voll ausspielte. Hochmotiviert konnte Christian Kaiser auf der abschließenden  5,1 km-Strecke nochmals zwei Plätze nach vorne laufen. So landete man vor den Augen des stolzen vfm-Gründers und Teamchefs Kurt Liebig sowie einiger mitgereister Fans auf dem zehnten Platz in der Staffelwertung – ein respektables Ergebnis knapp unter der 1 ½-Stundenmarke.

Dem Team vielen Dank für die tolle Präsentation von vfm und herzlichen Glückwunsch zur gezeigten Leistung!

Unser siegreiches vfm-Triathlonteam in Eschenbach (v.l.n.r.): Cheerleader Sandra Lenhardt, Läufer Christian Kaiser, Radfahrer Michael Grauer, Schwimmer Peter Rupp, Teambetreuer Bernd Neubert, Teamchef Kurt Liebig, knieend Organisationsleiter Andreas Beiergrößlein.

Unser siegreiches vfm-Triathlonteam in Eschenbach (v.l.n.r.): Cheerleader Christina Funk, Läufer Christian Kaiser, Radfahrer Michael Grauer, Schwimmer Peter Rupp, Teambetreuer Bernd Neubert, Teamchef Kurt Liebig, knieend Organisationsleiter Andreas Beiergrößlein.

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Seniorchef Kurt Liebig wird 60! http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2011/seniorchef-kurt-liebig-wird-60/ http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/2011/seniorchef-kurt-liebig-wird-60/#comments Tue, 18 Jan 2011 15:40:18 +0000 axel http://www.versicherungsmakler-pegnitz.de/?p=1203 vfm-Firmengründer und Seniorchef Kurt Liebig feierte am 15. Januar 2011 seinen 60. Geburtstag.

Regionale Berichterstattung

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